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Auktionsbedingungen
fälische Pferdestammbuch e.V. nicht unter Berücksichtigung der insoweit
in Ziffer II. dargestellten Vorgaben.
F. Verjährung
Die Sachmängelansprüche des Käufers verjähren mit Ausnahme
eventueller Mängel in Form der geschlechtlichen Zuchttauglichkeit
bei Hengsten, für die die in lit. C aufgeführten Fristen weiterhin gelten,
drei Monate nach Übergabe des Pferdes / gekörten Hengstes.
Von den Verjährungserleichterungen ausgenommen sind etwaige
Schadensersatzansprüche, die auf mindestens fahrlässiger Pflichtverletzung
durch den Verkäufer, seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Leben, Körper oder Gesundheit oder
auf mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung bei sonstigen
Schäden beruhen.
G. Gebote
I. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro.
Es werden nur Angebote von mindestens 500,– Euro angenommen.
II. Die Gebote erfolgen durch Handzeichen mittels Bieterkarte und/
oder in elektronischer Form. Letzteres setzt voraus, dass der Bieter
sich zuvor zur Teilnahme am Bieterverfahren bei dem Veranstalter
angemeldet und authentifiziert hat. Die Anmeldung erfolgt über die
Domain des Veranstalters - onlineauction.westfalenpferde.de -.
Die Versteigerung wird live im Internet übertragen. Mit der Teilnahme
am Bieterverfahren in elektronischer Form wird den auf der
Veranstaltung anwesenden und zusätzlich den nicht am Veranstaltungsort
erschienenen Kaufinteressenten die Möglichkeit gewährt,
in Echtzeit in elektronischer Form am Bieterverfahren teilzunehmen
(Onlive). Bei der Teilnahme im Bieterverfahren im Onlive-Verfahren
handelt es nicht um eine Online Versteigerung im Rechtssinne. Der
Kaufvertrag kommt dementsprechend durch Zuschlag des Auktionators
am Veranstaltungsort zustande.
III. Die Zuschlagspreise sind netto zzgl. der gesetzlich geschuldeten
Mehrwertsteuer – z.Zt. 16 %.
IV. Wenn mehrere Gebote vorliegen, so entscheidet die Auktionsleitung
über den Zuschlag; er kann durch Los oder Zuteilung erfolgt.
Entstehen wegen des Zuschlags Meinungsverschiedenheiten, die unverzüglich
geltend zu machen sind, kann das Ausbieten nach Entscheidung
des Beauftragten der Versteigerungsleitung wieder aufgenommen
und fortgesetzt werden. Dies ist auch dann zulässig,
wenn der Kaufzettel bereits unterzeichnet ist.
H. Abrechnung und Bezahlung
I. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind für jedes
Pferd als Kommissionsgebühr 6 % des Zuschlagspreises zusammen
mit dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
entrichten. Daneben beträgt die vom Käufer zu entrichtenden Versicherungskosten
(Serviceleistung und Versicherungsprämie) für die
in diesem Katalog näher beschriebene Versicherung 1,5 % des Zuschlagspreises
einschließlich der Kommissionsgebühr und zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Abschluss des Kaufvertrages ermächtigt
der Käufer den Westfälischen Pferdestammbuch e.V., diese
Versicherung in seinem Namen und auf seine Rechnung abzuschließen.
Der Käufer erhält die Rechnung vom Westfälischen Pferdestammbuch
e.V. Diese Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Rechnung:
Zuschlagspreis
+ 6 % Gebühren vom Zuschlagspreis
= Nettobetrag
+ Mehrwertsteuer (z.Zt. 16 %)
Zwischensumme
+ 1,5 % Versicherungskosten
(Serviceleistung und Versicherungsprämie)
zzgl. Mehrwertsteuer (z,Zt. 16 %)
= Brutto Rechnungsbetrag
II. Der Westfälische Pferdestammbuch e.V. ist befugt, die Zahlungen
des Käufers in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Verkäufers in
Empfang zu nehmen.
Käufer mit Wohnort oder Sitz im Nicht-EU-Ausland bekommen die
Mehrwertsteuer erstattet, wenn die Tiere unmittelbar nach Erwerb
in das Ausland verbracht werden. Die erforderlichen Buch- und Belegnachweise
sind dem Westfälischen Pferdestammbuch e. V. entsprechend
vorzulegen.
Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland zahlen grds. die gesetzliche
deutsche Mehrwertsteuer (z.Zt. 16 %). Sie bekommen diese erstattet,
wenn sie durch Vorlage ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gegenüber dem Verband nachweisen, dass sie das Tier für
ihr Unternehmen erwerben und unmittelbar nach Erwerb ausführen.
Ist der Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland kein Unternehmer,
kann es in Einzelfällen zu einer Anwendung des für den Sitz des
Käufers geltenden Mehrwertsteuersatzes kommen. In diesem Fall ist
der Käufer verpflichtet, diesen Betrag nachzuentrichten. Zugleich ist
der Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland verpflichtet, dem