Die in die Internetauktion eingestellten Fohlen sind zur Vorbereitung auf die Internetauktion klinisch
untersucht worden.
Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt
worden, das von allen Interessierten über einen Link bei dem in die Versteigerung eingestellten
Fohlen eingesehen werden kann.
5. Kaufabschluss, Bezahlung des Kaufpreises
Der Abschluss des Kaufes erfolgt an den Höchstbietenden der Online Auktion.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Höchstgebot und den Auktions- und Versicherungsgebühren
Der Abrechnungsbetrag für den Käufer wird wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis
+ 6% Auktionsgebühr
+ 1.6 % Versicherungsprämie (zuzüglich 5% Stempelsteuer)
= Abrechnungsbetrag
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages gehen Nutzen und Gefahr am Fohlen vom Verkäufer auf den
Käufer über. Dem Käufer wird der Kaufvertrag mit Einzahlungsschein zugestellt. Zahlung innert 10
Tagen. Bezahlt der Käufer das Fohlen nicht fristgerecht ist der Verkäufer berechtigt, dessen Übergabe
an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu verweigern.
6. Versicherungsschutz
Alle aufgeführten Fohlen werden automatisch unter Anrechnung einer Prämie von 1.6% des
Zuschlagspreises gegen die Folgen von Unfall und akuter Erkrankung versichert. Dieser Versicherungsschutz
ist obligatorisch und wird zusammen mit dem Zuschlagspreis und den Auktionsgebühren
abgerechnet. Die Versicherungssumme beträgt bei Tod oder Notschlachtung durch Krankheit oder
Unfall 80 % des Zuschlagpreises (max. CHF 25‘000.00). Tierärztliche Behandlungskosten sind mit CHF
2‘500.00 abgedeckt. Der Versicherungsschutz für verkaufte Sportfohlen beginnt am 27.09.2020 und
bleibt während 5 Wochen bestehen. Der Versicherungsschutz kann auf Antrag des Verkäufers und/
oder Käufers auf Kosten des Antragstellers erhöht und/oder über die genannte Dauer hinaus verlängert
werden. Entsprechende Anmeldungen sind direkt an die Versicherung zu richten. Schadenfälle
sind sofort, spätestens innert 24 Stunden, der Versicherungsgesellschaft (EPONA, 1000 Lausanne,
Tel. 058 900 78 78) zu melden.
7. Haltepflicht
Der Verkäufer eines Sportfohlens verpflichtet sich, dieses auf Wunsch des Käufers unentgeltlich bis
Ende Oktober 2020 zu halten. Aussergewöhnliche Kosten, insbesondere allfällige Kosten des Tierarztes,
gehen in dieser Zeit zu Lasten des Käufers.
8. Datenschutz
Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwenigen Daten des Kunden. Bei der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung.
Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten
Daten.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag sind die ordentlichen Gerichte
am Wohnsitz / Sitz des Verkäufers zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches
Recht.
Sursee, 1. September 2020
50 www.sportfohlenauktion.ch