AUKTIONSBESTIMMUNGEN (AB)
Sportfohlenauktion.ch 2. Online Auktion 23.09.-26.09.2021
1. Veranstalter
Der Verein Luzerner Warmblutpferdezucht führt die 2. Online Sportfohlenauktion 2021 durch.
2. Gestaltung und Abwicklung der Online-Auktion
2.1 Anmeldung (Registrierung) und Nutzerkonto
Die Teilnahme an einer Internetversteigerung ist nur denjenigen natürlichen oder juristischen Personen
gestattet, die sich beim Veranstalter registriert haben. Bei der Eröffnung der Registrierung sind
alle vom Veranstalter im Anmeldeformular gestellten Fragen ordnungsgemäß und richtig zu beantworten
und eventuell geforderte Kopien beizufügen. Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe
von Gründen in der auf unserer Internetplattform vorgesehen Rubrik „Löschung meiner Registrierung“
gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese
nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich
sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die
Daten noch benötigt werden.
2.2. Vertretung und Geschäftsfähigkeit
Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt
geschäftsfähig sind. Vertretungsberechtigte natürliche Personen einer juristischen Person müssen
namentlich genannt werden.
Registrierte Nutzer erhalten ein Passwort. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu
halten.
2.3. Ablauf der Internetversteigerung
2.3.1.Die Internetversteigerung beginnt mit einer vom Veranstalter auf der Plattform in das Internet
gestellten Offerte. Diese ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung
des Veranstalters. In der Offerte wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“
festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches „ja“ angenommen werden, sondern es handelt
sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Veranstalter nur
dasjenige Höchstgebot, dass innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach
den Bedingungen dieser AB abgegeben wird.
2.3.2. Gebote können ausschliesslich nur über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte
Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, können
nicht berücksichtigt werden, auch wenn sie dem Veranstalter während der Bietzeit zugehen. Gebote,
bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AB für sein konkretes Gebot
einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht
akzeptiert. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Nutzer unter
„Gebot“ nach Massgabe dieser AB abgegeben werden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn
sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf
Risiko des Bieters.
2.3.3. Vor Abgabe eines Gebotes wird der Inhalt des Gebotes einschliesslich der Kundendaten auf einer
Übersichtsseite zusammengefasst. Der Bieter kann dort sein Gebot über die vorgesehenen Änderungsfelder
korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ gibt der Bieter ein verbindliches
Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Abgabe des Gebotes
erhält der Bieter vom Veranstalter eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang des Gebotes
bei uns bestätigt und dessen Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung
stellt keine Vertragsannahme, sondern nur die Bestätigung der Teilnahme an der Versteigerung
mit dem abgegebenen Gebot dar. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die
Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das
abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteige-
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