rung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht.
Der Kauf über das versteigerte Fohlen kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene
Höchstgebot des registrierten Bieters (Nutzers oder Kunden) am Ende der Bietzeit zustande.
2.3.4. Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt
über dem Gebot des Vorbieters liegen. Der Bietungsschritt beträgt bei den in die Auktion
eingestellten Fohlen CHF 250.00. Der Bieter wird über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der
Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten
worden ist. Das Anfangsgebot beträgt CHF 4‘000.--
2.3.5. Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste
wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften
Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des
bereits abgeschlossenen Kaufes und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen.
Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot
wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die
Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet eine Bestätigung des Kaufes.
2.3.6. Der Veranstalter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen registrierte Bieter zu sperren. Dies
geschieht nur bei Verdacht oder bei Hinweisen auf Missbrauch oder Gefährdung der vorgegebenen
Rechtsverhältnisse.
2.3.7. Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei
Vorliegen eines sachlichen Grundes nach Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer
Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. Insoweit
behalten wir uns ausdrücklich den Widerruf unserer jeweiligen in das Internet gestellten Offerte vor.
Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe
des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser
Vorbehalt zum Widerruf unseres Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer
entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Auktion mit
Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von uns bedarf. Schadensersatzansprüche
von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei
Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind
ausgeschlossen.
3. Rechte und Pflichten
Der Veranstalter tritt nur als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer auf.
Er ist für das Zustandekommen eines Kaufvertrages besorgt. Alle aus dem Kaufgeschäft erwachsenden
Rechte und Pflichten betreffen ausschliesslich Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer haftet für
allfällige Mängel.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Art. 198 ff und 202 OR)
4. Angaben zum Versteigerungsobjekt
Die auf der Plattform des Veranstalters zur Versteigerung eingestellten Fohlen werden mit folgenden
Angaben angeboten: Pferdename, Geschlecht, Alter, Farbe, Bilder, Video, Abstammung.
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Beschreibung des Versteigerungsobjektes dar, der
Veranstalter übernimmt damit keine Garantie für eine entsprechende Beschaffenheit und die Angaben
sind auch nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung im Hinblick auf den künftigen Kaufvertrag.
Angegeben wird ausserdem das Mindestgebot (in CHF) für das in die Internetauktion eingestellte
Fohlen. Der Standort des Fohlens zum Zeitpunkt nach der Beendigung der Auktion ist beim jeweiligen
Züchter. Aufgrund der technischen und organisatorischen Abwicklung der Internetauktion ist eine Besichtigung
des Fohlens vor dem Abschluss des Kaufvertrages nur nach vorheriger Absprache möglich.
Die in die Internetauktion eingestellten Fohlen sind zur Vorbereitung auf die Internetauktion klinisch
untersucht worden.
Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt
worden, das von allen Interessierten über einen Link bei dem in die Versteigerung eingestellten Fohlen
eingesehen werden kann.
www.sportfohlenauktion.ch 57