DECKBEDINGUNGEN Hengststation Schult · Staatlich anerkannte EU-Besamungsstation · Bergschlagweg 45
46569 Hünxe · Tel.: 02064 / 30369 · Fax: 02064 / 397947 · Mobil: 0172 / 7489478
eMail: info@hengststation-schult.de www.hengststation-schult.de
Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach den EU-Richt-
linien anerkannt.
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende
Bedingungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen
des Hannoveraner Verbandes.
Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden
erst nach abgelegter und bestandener HLP ins Hengstbuch 1 eingetragen.
Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen. Sollte ein
Hengst den Eintrag ins Hengstbuch 1 nicht schaffen, können von dem Zuchtverband
nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich
der Züchter.
• Die Decksaison beginnt am 01.02.2021 und endet am 31.07.2021.
• Um Ihre Samenbestellung noch am selben Tage versenden zu können, muss
diese bis spätestens 10.00 Uhr bei uns eingegangen sein - telefonisch oder
über unsere Internetseite www.hengststation-schult.de. Nutzen Sie bitte das
jeweilige Samenbestellformular des gewünschten Hengstes.
• Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein
(liegen diese nicht vollständig vor, ist kein Samenversand möglich):
• Gewünschter Hengst
• Name, vollständige Anschrift und Tel-Nr. des Stutenbesitzers
• Zuchtverband mit Mitgliedsnr., dem die Besamung gemeldet werden soll
• Genaue Versandanschrift
• Angaben zur Stute (Name, Lebensnr., Abstammung, Alter, Farbe,
Abzeichen)
• Name und vollständige Anschrift des Tierarztes, der die Besamung vor-
nimmt.
• Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht
beim Tierarzt) einzureichen! Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig.
Alle Decktaxen und Pensionsgelder verstehen sich zzgl.der gesetzl. MwSt. in
Höhe von 7%.
• Der Samenversand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse
• Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen
(Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen,
kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch ein anderer
Hengst der Station genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des
Deckgeldes besteht nicht.
• Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen und gute Weiden
zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 12,00 Euro, für Stuten mit
Fohlen 14,00 Euro. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
• Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden,
dass bei Bedarf unser Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern
der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden gesondert
in Rechnung gestellt. Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle
durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer
bei 3-jährigen Maiden- und Fohlenstuten.
• Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe
bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern die Decktaxe nicht gesplittet
ist und die tierärztliche Bescheinigung bis zum 1. 10. vorliegt. Liegt
eine Bescheinigung nicht vor, ist einen Anrechnung leider nicht möglich. Für
Stuten, die nach dem 15.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht
tragend geworden sind, erhalten Sie im Folgejahr 100 % Deckgeldermäßigung.
Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis
zum 31. 10. 2021 vorliegen muss.
• Bei den Hengsten, für die das Decktaxensplitting angeboten wird, besteht
kein Anspruch einer Erstattung oder Gutschrift auf den ersten Teil der Besamungstaxe.
Bei Nichtträchtigkeit der Stute muss uns bis spätestens
31. 10. 2021 eine entsprechende Bescheinigung vorliegen. Ansonsten wird
das volle Deckgeld fällig!
• Wenn Embryotransfer gewählt wird, muss dies vor der ersten Besamung angemeldet
werden. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld
für jeden angewachsenen Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen
Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt.
Die Embryospülungen müssen zwingend dokumentiert werden. Die Vorlage
eines Spülprotokolls (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn kein Embryo
gewonnen wurde und die Angabe der Empfängerstuten) muss bis zum 1. 10.
bei uns eingereicht werden.
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