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1. ALLGEMEINES
1.1 In der mit dem 15.01.2019 beginnenden und am 15.08.2019 endenden
Deckperiode sind auf dem Tannenhof die nachstehend genannten
Hengste in der Frischbesamung zu folgenden Gebühren stationiert:
Beckham GT 700 €
Chambretto GT 800 €
Conteur GT 800 €
Crimetime GT 600 €
Download GT 800 €
Fahrenheit GT 1.200 €
Besamungs-Splitting (siehe 1.2)
Chacco Chacco GT (nur TG) 1.200 €
1.2 Für den Hengst Fahrenheit GT gibt es Besamungs-Splitting:
a) 600 € Besamungstaxe (fällig vor der 1.Besamung)
b) 600 € Trächtigkeitstaxe (fällig bei tragender Stute). Zum 01.10.2019
wird ein tierärztlicher Trächtigkeitsnachweis gefordert. Bei tragender
Stute oder ohne tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit an GT
wird die Taxe von 600 € fällig zum 15.10.2019.
1.3 Der Hengst Chacco Chacco GT steht ausschließlich über TG-Sperma
zur Verfügung. Für die Decktaxe von 1.200 Euro wird dem Vertragstierarzt
1 Portion (4 Pais) TG-Sperma zugesandt. Wird die Stute nicht
tragend, so kann in max. zwei folgenden Rossen je eine weitere Portion
bestellt werden. Danach wird das Deckgeld erneut fällig. Bei Trächtigkeit
weiterer Stuten fällt jeweils eine weitere Decktaxenberechnung an.
1.4 Das Deckgeld ist unmittelbar nach der ersten Besamung fällig. Die Zahlung
des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des jeweiligen
Hengstes innerhalb der o. g. Decksaison.
Sollte das Deckgeld nach Erhalt der Rechnung nicht binnen 14 Tagen
bezahlt sein, behalten wir uns vor, weitere Spermalieferungen einzustellen.
Direktbestellungen von Züchtern aus dem Ausland erfolgen grundsätzlich
nur gegen Vorkasse.
Die Deckscheine werden dem Züchter und Zuchtverband automatisch
am Ende der Decksaison zugesandt, sofern die Decktaxe sowie alle
angefallenen Nebenkosten (z.B. Tierarzt, Unterstellkosten oder Versandkosten)
beglichen sind.
1.5 Bei Hengstwechsel im Laufe der Decksaison wird stets die höhere
Decktaxe zur Zahlung fällig.
1.6 Für die Stuten, der Hengste unter 1.1 (gilt nicht für Fahrenheit GT), die
nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird in der Folgesaison die
halbe gezahlte Decktaxe angerechnet, sofern bis zum 01.10.2019 eine
tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Stuten die
nach dem 01. 07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend
geworden sind, erhalten im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse
volle Deckgeldfreiheit. Beachten Sie bitte das auch hier die tierärztliche
Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 01.10.2019 vorliegen muss.
1.7 Bei der Besamung mehrerer Stuten eines Züchters im selben Zuchtjahr
gewähren wir Rabatt: 2 Stuten 10%, 3 Stuten 15%, 4 Stuten 20%,
5 Stuten 25% , bei 6 und mehr Stuten 30% Nachlass auf das gesamte
Deckgeld aller Stuten.
1.8 Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen
(Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen,
kann, wenn möglich, Tiefgefriersperma eingesetzt werden oder auf
Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf
Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
2. GASTSTUTEN
2.1 Für Gaststuten (auch mit Fohlen) stehen nach Absprache Boxen zum
Tagessatz von 12,00 € zur Verfügung.
Bei Anlieferung der Stuten auf dem Gestüt Tannenhof bitte Deckschein,
Pferdepass und Ergebnis der Tupferprobe mitbringen.
2.2 Den Zeitpunkt der Besamung und des Nachprobierens von Gaststuten
bestimmt der Hengsthalter in Abstimmung mit dem Vertragstierarzt.
Darüber hinaus erfolgt eine Besamung nur nach vorausgegangener
Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt des Gestüts Tannenhof.
2.3 Das Gestüt Tannenhof ist als Deckbetrieb nicht in der Lage, die Gaststuten
zu bewegen. Je nach Witterung können die Stuten gegebenenfalls
Deckbedingungen
(D-KBP 053 EWG)
in Gruppen auf eine Weide bzw. auf einen Auslauf gestellt werden. Für
eventuelle Verletzungen haftet das Gestüt nicht.
2.4 Ergibt sich die dringende Notwendigkeit (z.B. bei Notfall, Kolik u.ä.) ist
der Hengsthalter oder dessen Beauftragter berechtigt, ohne vorherige
Rücksprache mit dem Züchter auf dessen Rechnung einen Tierarzt
einzuschalten. Der Züchter wird schnellstmöglich benachrichtigt.
3. SAMENVERSAND
3.1 Vor Samenbestelllung werden folgende Angaben/ Unterlagen benötigt:
Name, Anschrift und Tel.Nr. des Stutenbesitzers, Name und
Anschrift des Tierarztes der die Besamung durchführt, Versandanschrift,
Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll (ihre
Mitglieds-Nr.), Originaldeckschein, Kopie des Abstammungsnachweises
der Stute, Sutenname, Lebensnr., sowie Farbe, Abzeichen,
Geb.-Datum
3.2 Die Samenanforderung muss Montag-Freitag bis 10.00 Uhr erfolgen,
Samstags bis 9.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand.
3.3 Die Kosten für den Samenversand (durch Kurierdienste) werden
gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters. Selbstabholung
möglich. Die Versandbehälter und Kühlakkus werden den Züchtern
mit 7 Euro in Rechnung gestellt und können nach Erhalt vernichtet
werden.
3.4 Der Samen darf ausschließlich nur für die angemeldete Stute verwendet
werden. Wenn mehrere Stuten gleichzeitig besamt werden, fällt
jeweils eine weitere Decktaxenberechnung an.
3.5 Auf Züchterseite sind nur spezialisierte Tierärzte bzw. anerkannte
Besamungsstationen berechtigt, die Besamung vorzunehmen. Der
Hengsthalter haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute
des Züchters.
3.6 Bei der Hengstauswahl von Chacco Chacco GT sprechen Sie bitte
rechtzeitig mit uns über den Samenversand.
4. HAFTUNG DES GESTÜTS TANNENHOF
4.1 Das Gestüt als Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch den
Hengsthalter oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind. Eine Haftung für Folgeschäden tritt nur
ein, wenn die zugrundeliegende vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verletzungshandlung für den Folgeschaden verantwortlich war.
4.2 Eine Haftung des Hengsthalters für Schäden, die durch Dritte verursacht
worden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Schäden, die von anderen Stutenbesitzern, Pferdehaltern
oder deren Erfüllungsgehilfen ausgehen.
5. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
5.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Hengsthalters.
5.2 Für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters:
Bad Schwalbach
Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Spermabestellung erkennen
Sie unsere Deck- und Haftungsbedingungen an.