DECKBEDINGUNGEN Hengststation Schult · Staatlich anerkannte EU-Besamungsstation · Bergschlagweg 45
46569 Hünxe · Tel.: 02064 / 30369 · Fax: 02064 / 397947 · Mobil: 0172 / 7489478
eMail: info@hengststation-schult.de www.hengststation-schult.de
Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach den EU-Richt-
linien anerkannt.
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende
Bedingungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen
des Hannoveraner Verbandes.
Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden
erst nach abgelegter und bestandener HLP ins Hengstbuch 1 eingetragen.
Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen. Sollte ein
Hengst den Eintrag ins Hengstbuch 1 nicht schaffen, können von dem Zuchtverband
nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich
der Züchter.
• Die Decksaison beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.07.2019.
• Ihre Samenbestellung wird nur telefonisch bis 10.00 Uhr angenommen!
• Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
• gewünschter Hengst
• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
• Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
• genaue Versandanschrift
• Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Alter)
• Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht
beim Tierarzt) einzureichen! Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig.
Alle Decktaxen und Pensionsgelder verstehen sich inkl. der gesetzl. MwSt.
• Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.
• Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz,
Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann,
wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch ein anderer Hengst
der Station genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes
besteht nicht.
• Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen und gute Weiden
zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 12,00 Euro, für Stuten mit
Fohlen 14,00 Euro. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
• Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden,
dass bei Bedarf unser Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern
der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden gesondert
in Rechnung gestellt. Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle
durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer
bei 3-jährigen Maidenstuten und Fohlenstuten.
• Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe
bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche
Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht
vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Für Stuten, die nach dem 15.07.
des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind,
erhalten Sie im Folgejahr 100 % Deckgeldermäßigung. Beachten Sie bitte,
dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.12. vorliegen muss.
• Bei den Hengsten, für die das Decktaxensplitting angeboten wird, besteht
kein Anspruch einer Erstattung oder Gutschrift auf den ersten Teil der Besamungstaxe.
• Wenn Embryotransfer gewählt wird, muss dies vor der ersten Besamung angemeldet
werden. Bitte beachten Sie, das beim Embryotransfer das Deckgeld
für jeden angewachsenen Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen
Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt.
Die Embryospülungen müssen zwingend dokumentiert werden. Die Vorlage
eines Spülprotokolls (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn kein Embryo
gewonnen wurde und die Angabe der Empfängerstuten) muss bis zum 1. 10.
bei uns eingereicht werden.
Impressum
Konzeption, Layout
und Produktion:
Reckimedia GmbH
Fotos: Guido Recki