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Der Käufer schuldet aufgrund des Zuschlags die nachfolgenden Zahlungen dem Verkäufer, der Veranstalter
übernimmt insoweit jedoch für den Verkäufer die Einziehung der Beträge, so dass die Zahlung gleichwohl an
den Veranstalter zu erfolgen hat:
- Zuschlagpreis (netto) zzgl. Umsatzsteuer
- Halftergeld für das Personal des Verkäufers i.H.v. 1% des Netto-Zuschlagpreises zzgl. Umsatzsteuer
- Einsatzpauschale für den Einsatz des Pferdes im Auktionsrennen i.H.v. EUR 60,00 (steuerfrei)
Die genaue Höhe der Umsatzsteuer richtet sich dabei nach dem Steuersatz des Verkäufers. Der entsprechende
Umsatzsteuersatz ist für jedes Pferd im Auktionskatalog unten im blauen Feld auf der Angebotsseite ausgewiesen.
Ferner schuldet der Käufer aufgrund des Zuschlags dem Veranstalter die Versteigerungsgebühr in Höhe von
9,5 Prozent des Netto-Zuschlagpreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
V. Übergabe
Eine sofortige Übergabe des Pferdes an den Verkäufer findet nicht statt, sie ergibt sich im Rahmen der
Abwicklung des Kaufs.
Der Käufer erhält vom Veranstalter nach Bezahlung des vollen Kaufpreises den Fohlenschein bzw. einen
entsprechenden Abstammungsnachweis. Der Veranstalter hat das Einbehaltungsrecht der Papiere, bis alle
Forderungen (auch Einsätze) vom Käufer entrichtet wurden.
Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, die von ihm ersteigerten Pferde nach Ablauf der Auktion, jedoch erst
nach für jedes Pferd einzeln erfolgender Freigabe durch den Veranstalter, vom Gelände der Trabrennbahn zu
verbringen oder bei einem dort stationierten Trainer unterzubringen. Ein Verbleib in den Boxen nach Ablauf
der Auktion ist nicht möglich. Jedes über die Derby-Auktion verkaufte Pferd darf erst nach Freigabe des
Veranstalters und Übernahme des Pferdepasses vom Veranstalter das Auktionsgelände verlassen.
VI. Haftung des Veranstalters
Für Schäden, die durch den Veranstalter oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder
einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet der Veranstalter unbeschränkt.
In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet der Veranstalter
nicht. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf diejenigen
Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise
gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten jedoch nicht im Falle von Arglist, im Falle
von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien oder für Ansprüche aus Produkthaftung.
VII. Schlussbestimmungen
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so wird für alle Streitigkeiten, die die Auktion oder die sich aus der Auktion ergebenden Rechtsfolgen betreffen,
Berlin Tempelhof-Kreuzberg als Gerichtsstand vereinbart.
Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Pflichten ist der Versteigerungsort und
Sitz des Veranstalters am Mariendorfer Damm 222-298, 12107 Berlin.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil
des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Etwaige mündliche Nebenabreden sind zu Nachweiszwecken auf dem Kaufnachweis (vgl. oben Ziffer II.) zu
notieren und vom Veranstalter gegenzuzeichnen.
Bei Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in Kraft.