
DECKBEDINGUNGEN
Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach den
EU-Richtlinien anerkannt.
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen
nachstehende Bedingungen an. Im Übrigen gelten
die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Hannoveraner
Verbandes.
Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz
stehen, werden erst nach abgelegter und bestandener
HLP ins Hengstbuch 1 eingetragen. Erst danach
kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen.
Sollte ein Hengst den Eintrag ins Hengstbuch 1 nicht
schaffen, können von dem Zuchtverband nur Geburtsbescheinigungen
ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich
der Züchter.
• Die Decksaison beginnt am 01.02.2022 und endet am
31.07.2022.
• Um Ihre Samenbestellung noch am selben Tage versenden
zu können, muss diese bis spätestens 10.00 Uhr
bei uns eingegangen sein - telefonisch oder über unsere
Internetseite www.hengststation-schult.de. Nutzen Sie
bitte das jeweilige Samenbestellformular des gewünschten
Hengstes.
• Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben
ersichtlich sein (liegen diese nicht vollständig vor, ist
kein Samenversand möglich):
• Gewünschter Hengst
• Name, vollständige Anschrift und Tel-Nr. des
Stutenbesitzers
• Zuchtverband mit Mitgliedsnr., dem die Besamung
gemeldet werden soll
• Genaue Versandanschrift
• Angaben zur Stute (Name, Lebensnr.,
Abstammung, Alter, Farbe, Abzeichen)
• Name und vollständige Anschrift des Tierarztes,
der die Besamung vornimmt.
• Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim
Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen! Das
Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig. Alle Decktaxen
und Pensionsgelder verstehen sich zzgl. der gesetzl.
MwSt. in Höhe von 7%.
• Der Samenversand ins Ausland erfolgt nur gegen
Vorkasse.
• Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus
besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.)
kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn
möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch ein
anderer Hengst der Station genutzt werden. Ein
Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht
nicht.
• Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen
und gute Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für
Stuten beträgt 12,00 Euro, für Stuten mit Fohlen 14,00
Euro. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
• Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich
damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Tierarzt zu
seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter
dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden
gesondert in Rechnung gestellt. Besamungen erfolgen
nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt
der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei
3-jährigen Maiden- und Fohlenstuten.
• Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert
haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres
angerechnet, sofern die Decktaxe nicht gesplittet ist
und die tierärztliche Bescheinigung bis zum 1. 10. vorliegt.
Liegt eine Bescheinigung nicht vor, ist einen Anrechnung
leider nicht möglich. Für Stuten, die nach
dem 15.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und
nicht tragend geworden sind, erhalten Sie im Folgejahr
100 % Deckgeldermäßigung. Beachten Sie bitte, dass
auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.
10. 2022 vorliegen muss.
• Bei den Hengsten, für die das Decktaxensplitting angeboten
wird, besteht kein Anspruch einer Erstattung
oder Gutschrift auf den ersten Teil der Besamungstaxe.
Bei Nichtträchtigkeit der Stute muss uns bis spätestens
01. 10. 2022 eine entsprechende Bescheinigung vorliegen.
Ansonsten wird das volle Deckgeld fällig!
• Wenn Embryotransfer gewählt wird, muss dies vor der
ersten Besamung angemeldet werden. Bitte beachten
Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden
angewachsenen Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren
erfolgreichen Spülungen wird selbstverständlich ein
Nachlass gewährt. Die Embryospülungen müssen
zwingend dokumentiert werden. Die Vorlage eines
Spülprotokolls (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn
kein Embryo gewonnen wurde und die Angabe der
Empfängerstuten) muss bis zum 1. 10. bei uns eingereicht
werden.
Hengststation Schult · Staatlich anerkannte EU-Besamungsstation · Bergschlagweg 45
46569 Hünxe · Tel.: 02064 / 30369 · Fax: 02064 / 397947 · Mobil: 0172 / 7489478
eMail: info@hengststation-schult.de www.hengststation-schult.de
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