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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
Veranstalter der Versteigerung am 21. August 2021 in Berlin ist die BerlinTrab GmbH, Mariendorfer Damm 222-298, 12107 Berlin
(auktion@equine-marketing.de). Vorgesehen als Auktionatoren sind Hans Sinnige und Thorsten Castle und für die Vorstellung der
Pferde Christoph Pellander.
Durch die Abgabe eines Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Kaufangebotes erkennt der Bietende die nachstehenden
Versteigerungsbedingungen an.
II. Vertragsschluss
Der Veranstalter tritt nicht als Verkäufer, sondern als Agent und Organisator der Auktion auf, d. h., er vermittelt in fremdem Namen für
fremde Rechnung und ist vom Verkäufer zur Einziehung der nachstehend unter Ziffer IV. genannten Beträge ermächtigt. Durch Verkauf
und Kauf entstehen Rechtsbeziehungen in Bezug auf die angebotenen und versteigerten Pferde ausschließlich zwischen Verkäufer und
Käufer. Zwischen Käufer und Veranstalter kommt lediglich insoweit eine Rechtsbeziehung zustande, als der Käufer dem Veranstalter
die Zahlung der Versteigerungsgebühr schuldet (siehe nachfolgend Ziffer IV.)
Die Pferde werden „wie besehen” und ohne Rückgaberecht versteigert. Insbesondere besteht auch bei einer Teilnahme an der Auktion
über Fernkommunikationsmittel weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).
Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, wenn der Auktionator das Pferd zugeschlagen hat. Zu Nachweiszwecken unterzeichnet der
Käufer hierüber den Kaufnachweis oder wird seitens der Online-Auktionsplattform als registrierter Höchstbietender protokolliert. Käufer
im Sinne der Vertragsbedingungen ist im Zweifel die Person, die den Zuschlag erhalten hat und den Kaufnachweis unterschreibt oder
auf der Online-Auktionsplattform als registrierter Höchstbietender protokolliert wird. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das
Bieten für andere übernehmen, bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber im Zweifel für eigene Rechnung
und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben. Dessen ungeachtet haften die vertretenen Dritten als
Käufer für alle aus dem Zuschlag folgenden Rechtsfolgen, soweit diese wirksam vertreten wurden. Wird ein Pferd von mehreren
Personen gekauft, haften diese als Gesamtschuldner – gleichgültig, ob die Personenmehrheit bei Vertragsabschluss für den Verkäufer
erkennbar ist oder nicht.
III. Ablauf der Auktion
Die zum Verkauf kommenden Pferde werden an der Hand im Ring vorgestellt. Die Versteigerungsreihenfolge entspricht grundsätzlich
der Katalognummerierung. Die Katalogangaben bezüglich der Abstammung und der Zucht und Rennnennungen der zum Kauf
gelangenden Pferde wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit dieser Angaben wird jedoch keine Gewähr
übernommen. Für eine Kaufentscheidung ist allein die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring maßgeblich (Augenschein).
Bekanntmachungen des Auktionators gehen Katalogangaben vor.
Die Steigerung der Gebote wird den Hinweisen des Auktionators entsprechend festgelegt. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach
dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen gleichzeitig das Höchstgebot
abgegeben, entscheidet – wie in allen anderen Streitfragen – der Auktionator. Seine Entscheidung ist bindend.
IV. Zahlungen, Nebenkosten, Eigentumserwerb & Gefahrübergang
Die Bezahlung aller hier aufgeführten Forderungen erfolgt im Anschluss an die Auktion auf Rechnungserstellung des Veranstalters
hin. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, vom Käufer noch am Auktionstag den Nachweis einer Anzahlung (bar oder per
Überweisung) in Höhe von bis zu 20% des Zuschlagspreises zu fordern.
Der Veranstalter rechnet in Absprache mit dem Verkäufer alle nachfolgend aufgeführten Forderungen gegenüber dem Käufer
ab. Zahlungen an den Verkäufer direkt besitzen keine Gültigkeit und werden nicht auf den Zuschlagspreis (nebst Nebenkosten)
angerechnet. Die Pferde bleiben bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Unabhängig vom Zeitpunkt des
Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen Schadens und zufälligen Untergangs jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer
über.